Sperrung des Entengrabens wird bis einschließlich 08.05.2024 verlängert
Vollsperrung einer Teilstrecke der Ortsstraße "Entengraben" auf Höhe der Anwesen Entengraben 8,10 und 14 in Oettingen und halbseitige Sperrung der Ortsstraße „Hadergasse“ auf Höhe des Anwesens Königsstr. 11
Die Ortsstraße "Entengraben" wird auf der Teilstrecke zwischen den Anwesen Entengraben 8 bis 14 gesperrt. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Sudentenstraße, Aurach zur Hadergasse. Zusätzlich wird die Fußwegbrücke vom Entengraben zur Reithausgasse gesperrt.
Die Anordnung der Vollsperrung gilt für den Zeitraum 08.04 – 08.05.2024.
Die Sperrung des Fußweges vom Entengraben zur Reithausgasse erfolgt im Zeitraum 04.04. – 08.05..2024.
Einhergehend wird im Baustellenbereich der Hadergasse ein beidseitiges Halteverbot mit Zeichen VZ 283-10 (rechtsweisend), VZ 283-20 (linksweisend) und VZ 283-30 (beidseitig) und dem Zusatz „ab 08.04., 0.00 Uhr“ für den Zeitraum 08. – 08.05.2024 angeordnet.