Abschaffung des Kinderreisepasses

Bezüglich Reisepass wird es zum 01.01.2024 Änderungen geben.
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Somit kann für Kinder ab 02.01.2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Die ausgestellten Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsdauer eines Personalausweises ca. 3-4 Wochen, die des Reisepasses ca. 4-6 Wochen beträgt. Für Kurzentschlossene gibt es gegen einen Aufpreis einen sog. „Express-Reisepass“, der innerhalb von 5 Werktagen fertiggestellt ist.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Kosten für den Reisepass ab 01.01.2024 für über 24-Jährige von 60,00 € auf 70,00 € angehoben werden.